CBD ist die gängige Abkürzung für Cannabidiol, einem natürlichen Wirkstoff, der aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen wird. Anders als der bekannte Hanfwirkstoff THC, aus dem das berauschende Marihuana entsteht, ist CBD nicht psychoaktiv und kann somit keinerlei Rauschzustände auslösen. Aus diesem Grund ist auch der Anbau, Verkauf und Konsum von Hanfpflanzen legal, die über einen hohen CBD-, aber geringen THC-Gehalt verfügen. In der EU liegt der erlaubte Maximalwert für THC in Nutzhanf bei 0,2 Prozent.
Der nicht-psychoaktive Inhaltsstoff Cannabidiol bindet an verschiedene Rezeptorsysteme im Endocannabinoidsystem an, das als das Kommunikationssystem zwischen Körper und Gehirn agiert. Es besteht aus verschiedenen Rezeptoren, an welche Moleküle andocken, um die Vermittlung von Signalen sicherzustellen.
Innerhalb dieses Kommunikationssystems wirken Endocannabinoide, sogenannte Wirkstoffe, die vom Körper selbst produziert werden. Zusätzlich gibt es exogene Cannabinoide, die den menschlichen sehr ähneln und auf ähnliche Weise im Endocannabinoid-System wirken, jedoch von außen zugeführt werden müssen. Egal ob von innen produziert oder von außen zugeführt binden die jeweiligen Substanzen an die Rezeptoren an, um unterschiedliche Vorgänge zu aktivieren.
CBD und THC sind die zwei bekanntesten Inhaltsstoffe der Hanfpflanze. Im Vergleich zu CBD ist THC für die umstrittenen psychischen Wirkungen von Cannabis verantwortlich. THC bindet ebenfalls wie CBD an die Rezeptoren CB1 und CB2 an. Im Vergleich zu THC wirkt CBD jedoch nicht psychoaktiv und kann in hohen Dosen sogar den psychischen Wirkungen des THCs entgegenwirken sowie die schmerzhemmende Eigenschaft des THCs verstärken. Zusammengefasst gilt CBD als effektive, gut verträgliche und vor allem sichere Komponente der Hanfpflanze und ist für die Selbstmedikation, aufgrund des vielfältigen Wirkungsspektrums ohne dämpfende Nebenwirkungen, besonders interessant.
Seit einiger Zeit erfreuen sich deshalb CBD-Produkte immer größerer Beliebtheit. Cannabidiolhaltige Kaugummis, Bonbons, Öle, Tropfen, Kapseln und sogar Kosmetikprodukte sind mittlerweile erhältlich. Sie werden oftmals als Stresslöser beworben und sind sogar in einigen Drogerien erhältlich. Der CBD-Gehalt ist meist jedoch eher gering. Fachhändler führen CBD-Produkte, die weit mehr Cannabidiol beinhalten und zur Selbstmedikation verwendet werden können.
Bei vielerlei gesundheitlichen Beschwerden soll CBD Linderung versprechen. Verschiedene Studien konnten bereits einen positiven Einfluss auf Epilepsie, Parkinson, entzündliche Darmerkrankungen, Neurodermitis, Depressionen, Angststörungen und Schizophrenie erkennen. Es gibt außerdem Anhaltspunkte, dass CBD bei Krebserkrankungen helfen kann. So lindert die Substanz einerseits die Schmerzen der Krebspatienten, ist andererseits möglicherweise aber auch in der Lage, das Wachstum von Krebszellen zu hemmen.
Die medizinisch wirksamen Produkte brauchen einen hohen CBD-Gehalt, deren Produktion aufwändig ist. Allerdings werden die Kosten für CBD-Produkte nur sehr selten nicht von der Krankenkasse übernommen. Insbesondere dann, wenn eine hohe Dosierung für eine Linderung der vorliegenden, möglicherweise chronischen Beschwerden, nötig ist, können sich viele Patienten diese Form der Selbstmedikation finanziell nicht leisten.
In einer Stellungnahme hat Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins in Österreich, diese Umstände kritisiert. Kolba schildert auch persönliche Erfahrungen, die die positiven Auswirkungen einer Medikation mit CBD untermauern. Der Jurist ist seit 30 Jahren im Verbraucherschutz aktiv und war lange Zeit Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation. 2012 erkrankte er an einer Polyneuropathie, einer Nervenerkrankung, die Missempfindungen wie stechende und brennende Schmerzen und Kribbeln hervorruft. Erst die Behandlung mit einer Kombination von THC- und CBD-haltigen Produkten, konnte Linderung verschaffen. Seitdem engagiert er sich mit großer Leidenschaft für die Liberalisierung von Cannabis in der Medizin. In seiner Rolle als Obmann des Verbraucherschutzvereins setzt er sich aktiv für Patientinnen und Patienten ein, die eine Cannabis-Therapie benötigen. Der Verbraucherschutzverein stellt beispielsweise kostenlos einen Rechtsanwalt zur Verfügung, der die Interessen der Betroffenen vertritt. Außerdem betreibt Dr. Peter Kolba als Experte auf dem Gebiet die Themen-Website „Allianz gegen Ignoranz“, die rund um das Thema Cannabis in der Medizin aufklärt.
Kolba beschreibt, dass die Krankenkassen in Österreich und auch in anderen europäischen Ländern sich meist weigern, die Kosten für Dronabinol (THC-haltige Tropfen) zu übernehmen, da dieses aufgrund der Monopolstellung der Produzenten sehr kostspielig ist. Stattdessen wird den Patientinnen und Patienten geraten, erheblich günstigere Schmerzmittel, Antiepileptika, Antidepressiva oder Opioide einzunehmen. Erst wenn diese Therapieformen scheitern oder mit erheblichen Nebenwirkungen einhergehen, sind die Krankenkassen bereit, für Dronabinol zu zahlen. Das bedeutet oft einen (unnötig) langen Leidensweg für die Patientinnen und Patienten.
Der Verbraucherschutzverein in Österreich befürwortet THC- und CBD-haltige Produkten nachdrücklich und wird sich weiterhin dafür einsetzen, diese leichter zugänglich zu machen.
Letzte Änderung: 14.10.2020